Gröbl Günter und seine Leute, genannt Gröbis®, ist Dienstleister, Reseller und Consulter im Bereich Telekommunikation, EDV und Elektrobereich. Die Dienstleistungen sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
1. Durch die Auftragsbestätigung gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) der Firma Gröbis® und von der Firma Gröbis® frei zu wählenden Netzbetreibern, Providern und Resellern und bestätigt der Vertragspartner (VP), diese gelesen zu haben und akzeptiert diese in vollem Umfang.
2. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung und gilt dies auch für künftige Geschäftsabschlüsse. Gegenüber Unternehmern gilt: Die Angebote durch den VP sind stets freibleibend, Bindung tritt erst ein durch schriftliche Auftragsbestätigung mittels Schreiben, Fax oder E-Mail durch die Firma Gröbis®.
3. Die Firma Gröbis® arbeitet auch mit verschiedenen Partnern, Providern und Resellern im Internet, Telekommunikation und Serverbereich zusammen, deshalb wird die Firma Gröbis® hiermit beauftragt und bevollmächtigt, sämtliche in diesem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers bzw. Kunden abzugeben, entgegenzunehmen und entsprechend zu handeln.
4. Ohne Zustimmung sind die Teilnehmer von Gröbis® nicht berechtigt, Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. Die Firma Gröbis® ist berechtigt, sich bei Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen und Netze zu bedienen.
5. Die Firma Gröbis® kann sämtliche Rechte und Pflichten aus umseitigem Vertrag mit Schuldbefreiender Wirkung auf Dritte übertragen und akzeptiert dies der VP, soweit er Unternehmer ist.
6. Die Firma Gröbis® ist berechtigt, Bonitätsauskünfte über den VP als Teilnehmer einzuholen. Der Teilnehmer erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung, dass seine Daten für die Einholung solcher Auskünfte verwendet werden dürfen.
7. Die Firma Gröbis® ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen, insbesondere bei Zahlungsverzug nach Setzung einer 14tägigen Nachfrist unter Androhung der Dienstsperre, trotz Mahnung, Exekutionen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, § 25a IO bleibt unberührt, Verdacht des Missbrauchs der Dienste oder sonstiger behördlicher Anordnungen gegen den VP.
Die Diensterbringung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Diensterbringung durch die VP. Insbesondere auf Grund der Kapazitätsgrenzen, höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Einschränkung der Leistung anderer Netzbetreiber, technische Änderung der Telefonnetze oder bei sonstigen Wartungsarbeiten. Die Firma Gröbis® bietet seinen VP 24 Stunden Support an. Dieser wird zurzeit telefonisch abgewickelt. Eine Antwort erfolgt in den meisten Fällen sofort oder innerhalb von 2 Stunden. Te. 0658276123.
Zugang zu Notrufdiensten nach §18 KEM-V ist möglich Dienstqualität siehe Anmeldeformular
Die Benutzung der Dienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Vertragspartners.
Die Firma Gröbis® ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Firma Gröbis® oder von ihr beauftragte Dritte werden durch den VP berechtigt, jederzeit nach voriger Anmeldung Zutritt gewährt zu erhalten. Dem Teilnehmer überlassene Geräte und Kommunikationsdienste sind bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Teilnehmer haftet für Schäden die durch Verlust, Beschädigung oder Überlassung der Geräte an Dritte entstehen. Überlassene Zugangsdaten z. B. Benutzername, Kennwort, PIN etc. sind sorgsam aufzubewahren und geheim zu halten und nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Der Teilnehmer haftet für missbräuchliche Verwendung und daraus entstandene Schäden.
8. Die Firma Gröbis® ist berechtigt, die Dienste zu unterbrechen, wenn der VP mit seiner Zahlung in Verzug ist, dies nach Setzung einer 14tägigen Nachfrist unter Androhung der Dienstesperre, mit Hilfe der Dienste strafgesetzwidrige Handlungen setzt oder sittenwidrige oder sonst betriebsgefährliche Handlungen verwirklicht. Die entstandenen Kosten € 25,- pro Dienstesperre werden dem VP verrechnet. Die Wiederaufnahme der Dienste wird erst nach vollständiger Bezahlung der entstandenen Kosten der ausständigen Rechnungen eingeleitet.
9. Kündigung: Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses, soweit nicht anders vereinbart, beginnt mit der Freischaltung der technischen Einrichtungen und wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen, wobei der Kunde ein Recht auf ordentliche Kündigung unter Einhaltung, einer einmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich hat, Unternehmer haben die Kündigung mittels Eingeschriebener Briefsendung zu überbringen. Beim Produkt Preselection wird ein Kündigungsverzicht von 2 Monaten vereinbart, da dieser Dienst bei der TA eingerichtet und wieder gelöscht werden muss. Bei Verträgen mit einer Mindestvertragsdauer ist vor Ablauf der Mindestvertragsdauer eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine allfällige Mindestvertragsdauer wird auf dem Bestellformular gesondert vereinbart
10. Zahlung Entgelte: Gröbis® behält sich vor, die Entgelte für erbrachte Dienstleistungen entsprechend zu senken oder zu erhöhen, da für die Kalkulation relevante Kosten, Netzbetreiber und Personalkosten sich ändern können. Die Bestimmung nach § 25 Abs.3 TKG (i. d. F. BGBl I Nr. 70/2003) bleibt jedoch in Geltung. Demzufolge hat Gröbis® den wesentlichen Inhalt nicht ausschließlich begünstigender Änderungen dem VP mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf der periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen und ist der VP auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Über Verlangen des VP ist der Volltext der Änderung diesem auf Verlangen zu übersenden. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs.3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurde mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Nach Rechnungslegung per Papierform über eine kostenfreie Zusendung mittels Postweg ist diese innerhalb von 8 Tagen netto ohne Abzug zu überweisen, Bankeinzüge werden nach 7 Tagen durchgeführt. Offene Rechnungen können jederzeit eingezogen werden.
Bei Rückbucher durch die Bank des VP werden die Bankspesen in Höhe von derzeit € 7,5 zusätzlich dem VP verrechnet Bei Zahlungsverzug ist die Firma Gröbis® berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. geltend zu machen. Ebenso hat in einem solchen Fall der VP die Mahnspesen pro Mahnung von € 6,- weiters die Inkassokosten, Kosten der Eintreibung, soweit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, sowie den gesamten, aus dem Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine Einwendung der Rechnung muss innerhalb von längstens 3 Monat ab Rechnungslegung an die Firma Gröbis® schriftlich bekannt gegeben werden, ansonsten gilt die Forderung vom VP anerkannt, soweit Gröbis® den Kunden vor Anbeginn der Frist auf die Rechtsfolgen der unterlassenen Einwendung hingewiesen hat, die hindert eine Gerichtliche Anfechtung nicht. Bei Einwendungen überprüft die Firma Gröbis® alle, der Rechnung zu Grunde gelegten Faktoren und bestätigt die Richtigkeit der Rechnung oder ändert diese entsprechend. Kommt es zu keiner Einigung, hat der VP den Streitfall der Regulierungsbehörde vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Fälligkeit des bestrittenen Rechnungsbetrages bis zur Streitbeilegung aufgehoben. Unabhängig kann die Firma Gröbis® einen Betrag, welcher der Höhe des Durchschnittswertes der letzten 3 Monate entspricht, sofort fällig stellen.
Treten bei der Abrechnung Fehler auf, die sich zum Nachteil des VP ausgewirkt haben könnten, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, wird ein Betrag, der dem Durchschnittswert der letzten 3 Monate bzw. bei kürzerer Vertragsdauer dem Rechnungsbetrag des jeweils vorigen Monats entspricht, in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus ist § 71 Abs. 4 TKG 2003 anwendbar.
Gegen Ansprüche der Firma Gröbis® kann der VP nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG. Die Firma Gröbis® ist berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des VP aufzurechnen. Insbesondere kann eine vom VP erbrachte Sicherheitsleistung oder im Vorhinein bezahlte Grundgebühr gegen Forderungen von der Firma Gröbis® aufgerechnet werden. Die Rechnungslegung erfolgt längstens dreimonatlich.
11. Haftung, Gewährleistung:
Für Ansprüche aus Betriebsunterbrechungsschäden, Daten- und/oder Informationsverlust, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden, entgangene Gewinne, nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den VP als Unternehmer ist die Haftung ausgeschlossen. Gegen genannte Schäden durch den VP als Konsumenten gilt dies mit der Ausnahme, dass diese auch bei bloß leichter Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Personenschäden) haftet. Ist der Geschädigte Unternehmer, ist die Haftung überdies mit € 250,00 pro Schadensfall begrenzt. Die Firma Gröbis® leistet nur für Mängel Gewähr, die zum Übergabezeitpunkt bestanden haben. Gewähr wird primär durch Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache geleistet. Bei Mängeln steht dem VP die Hotline 06582-7612313 zur Verfügung.
12. Besondere Bestimmungen Festnetz: Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe gem § 104 TKG 2003. Die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Gröbis® erbringt Festnetzdienste im Wege des Wiederverkaufs von Diensten, die über Verbindungsnetzbetreiberauswahl oder Verbindungsnetzbetreibervorauswahl von den VP angeboten werden. Nach entsprechender Vereinbarung stellt die Firma Gröbis® dem VP besondere Geräte (Router) zur Verfügung (Full Service). Service und Wartung dieser Geräte obliegt der Firma Gröbis® . Für Beschädigungen und Verlust haftet der VP.
Die übliche Freischaltungszeit für Festnetzdienste beträgt bis zu 7 Werktage nach Abschluss eines gültigen Vertrages. In, gegenüber dem VP zu begründenden Ausnahmefällen sind längere Fristen bis zu 2 Monaten möglich. Überlassene Geräte (Router) bleiben im Eigentum der Firma Gröbis® . Eine Weiterveräußerung bzw. eine Nutzung der überlassenen Geräte für andere als die Dienste von Gröbis® ist untersagt und stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund für die Firma Gröbis® dar. Nach Ende des Vertrags hat der VP die Geräte unaufgefordert und auf eigene Kosten an die Firma Gröbis® zu retournieren. Retourniert der VP die Geräte nicht, hat er oder sie an die Firma Gröbis® die Kosten der Geräte zu ersetzen.
13. Besondere Bestimmungen Internet: Die Firma Gröbis® erbringt Dial-Up Internet Zugangsdienstleistungen (Internetdienste) als Wiederverkäufer.
Die Firma Gröbis® stellt dem VP zur Konfiguration des Internetzugangs an seinem Endgerät Software zur Verfügung. Sämtliche Rechte an der Software und der Dokumentation verbleiben bei der Firma Gröbis® . Die Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung ist in jedem Falle unzulässig. Die Firma Gröbis® übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software in der vom VP getroffenen Auswahl in Verbindung mit anderer, vom VP verwendeter Software zusammenarbeitet, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart. Gewährleistungsmängel wegen Softwarefehler bleiben davon unberührt. Mit Installation der Software stimmt der Teilnehmer den maßgeblichen Lizenzbestimmen der Firma Gröbis® bzw. Dritter für die Benutzung der Software zu. Im Falle eines Verstoßes dagegen hält der Teilnehmer Gröbis® zur Gänze schad- und klaglos. Bei Fragen oder Anwendungs-Problemen betreffend Installation der Zugangssoftware kann sich der Teilnehmer an die Gröbis® Hotline 06582-76123 DW 13 wenden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Rechtsvorschriften, welche die Übermittlung, Verbreitung und Zugänglichmachung bestimmter Inhalte regeln (insbesondere das Strafgesetzbuch, das Pornographie- und Verbostgesetz, das Medien- und Urheberrechtsgesetz, das E-Commerce Gesetz, das Telekommunikationsgesetz und die einschlägigen Verordnungen sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu beachten.
Die übliche Freischaltungszeit für Internetdienste beträgt bis zu 7 Werktage nach Übermittlung des Auftragsformulars durch den VP. In, gegenüber dem VP zu begründenden Ausnahmefällen sind längere Fristen von bis zu 2 Monaten möglich. Bei Verwendung von Interent-Diensten ohne ausreichende Datensicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko des unberechtigten Zugriffs durch Dritte sowohl auf die übertragenen Daten als auch auf das Endgerät des Nutzers. Zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken wie Schäden durch Viren, Trojaner, Würmer, sonstige unberechtigte Zugriffe auf das Endgerät bzw. die übertragenen Daten gibt es einschlägige Abhilfemaßnahmen (Programme, Konfigurationsmaßnahmen usw.), die allein vom Teilnehmer zu setzen sind. Solche Abhilfemaßnahmen können im Fachhandel oder durch Einbeziehung qualifizierter Fachleute erworben werden. Erlangen Dritte Kenntnis von gespeicherten oder übertragenen Daten oder manipulieren sie diese, kann der VP, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, aus diesen Eingriffen keine Rechtsfolgen gegenüber Gröbis® ableiten.
14. Datenschutz: Die Firma Gröbis® ermittelt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des VP, bestehend aus Vor- und Familiennamen, akademischem Grad, Wohnadresse, Teilnehmernummer, E-Mail-Adresse und sonstiger Kontaktinformation für Information über Vertragsverhältnis und Bonität des VP bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gemäß dem Telekommunikationsgesetz in dem Ausmaß, welches zur Erbringung und Verrechnung der vereinbarten Dienstleistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch die Firma Gröbis® erforderlich ist. Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten bei der Firma Gröbis® gesichert werden können und diese weiterverarbeitet werden dürfen und an Dritte weitergegeben werden können, soweit der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung dazu abgibt (siehe vorliegender Antrag). Informationen per E-Mail, welche im Sinne des § 7 E-Commerce-Gesetz den VP zu Unterlassung berechtigen würden, können keinerlei daraus abgeleitete Rechtsfolgen für die Firma Gröbis® auslösen. Gröbis® ergreift Technische und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen um die von ihr gespeicherten Daten gegen unberechtigten zugriff Dritter zu Schützen.
15. Schlussbestimmungen: Für Unternehmer gilt: Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht. Allfällige Sondervereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform, mittels Fax oder eingeschriebenen Briefes, elektronische Übermittlungen (E-Mail) sind ausgeschlossen. UN-Kaufrecht wird ebenso ausgeschlossen. Für Konsumenten gilt § 14 KSchG, wonach der VP, so er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder im Inland beschäftigt ist, eine Klage gegen ihn nach §§ 88, 89, 93 Abs.2 und 104 Abs.1 JN nur die Zuständigkeit jenes Gerichts begründet werden kann, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer in sämtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird 5760 Saalfelden vereinbart.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Sollten einzelne Bestimmungen auf Verbraucher nicht anzuwenden sein, so gelten die für sie maßgeblichen Rechtsvorschriften des KSchG. Die Verbindlichkeit des hiervon nicht betroffenen Teils der Bedingungen bleibt unberührt. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann die Firma Gröbis® oder der VP in Streit- oder Beschwerdefällen ein Streitbeilegungsverfahren gemäß § 122 Telekommunikationsgesetz 2003 einleiten.
Auf die europäischen Notrufnummer 112 wird ausdrücklich hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken. Der Teilnehmer hat Änderungen seines Namens und seiner Anschrift an die Firma Gröbis® umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmitteilung, gelten Schriftstücke als dem VP zugegangen, wenn sie an die vom VP bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.